Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 erfllt sind:

a) Fsser (1A1, 1A2, 1B1, 1B2, 1N1, 1N2, 1H1, 1H2, 1D, 1G)
   Kisten (4A, 4B, 4N, 4C1, 4C2, 4D, 4F, 4G, 4H1, 4H2).

   Die Verpackungen mssen den Prfanforderungen fr die Verpackungsgruppe II entsprechen.

b) Starre Auenverpackungen mit folgender hchstzulssiger Nettomasse:

   aus Pappe 55 kg
   aus einem anderen Werkstoff als Pappe 125 kg

   Die Vorschriften des Unterabschnitts 4.1.1.3 mssen nicht erfllt werden.

Die Verpackungen mssen so ausgelegt und gebaut sein, dass bermige Bewegungen der Druckgaspackungen und eine unbeabsichtigte Entladung unter normalen Befrderungsbedingungen verhindert werden.